Kontakt
Falls Sie sich für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis interessieren, bitte ich Sie per Mail oder Telefon Kontakt mit mir aufzunehmen, damit wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren können. Am Besten klären Sie auch schon vorab die Bedingungen einer Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie können mir Ihre Beschwerden bzw. Ihr Anliegen schildern und ich kann Ihnen meine Vorgehensweise erläutern. Natürlich bleiben die Inhalte zu jedem Zeitpunkt vertraulich (ärztliche Schweigepflicht).
Probatorik
Danach folgen vier weitere probatorische Sitzungen, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie bei mir gut aufgehoben fühlen, und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Im Laufe dieser Stunden treffen wir gemeinsam die Entscheidung über eine weitere Psychotherapie.
Die Therapie beginnt
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden.
Alle Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Private Krankenversicherungen bzw. Beihilfe erstatten in der Regel (zumindest anteilig) die Kosten für eine ambulante Psychotherapie nach Indikationsstellung. Die Leistungspflicht bei Psychotherapie richtet sich in der privaten Krankenversicherung nach dem individuell ge-schlossenen Versicherungsvertrag, das heißt, dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und dem erforderlichen Antragsverfahren. Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen, und sich er-statten lassen können.
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Ausnahmefällen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten in Privatpraxen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie trotz angemes-sener Suchaktivität bei kassenärztlich nieder-gelassenen Psychotherapeuten keinen Therapie-platz finden bzw. dies mit einer unzumutbar langen Wartezeit verbunden ist. Der Antrag auf Kostenerstattung muss immer vor Beginn der Psychotherapie und von Ihnen selbst gestellt werden. Mehr Informationen zum Kostenerstat-tungsverfahren finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Wenn Sie Ihre Therapie in meiner Praxis als SelbstzahlerIn durchführen möchten, sind keine weiteren Formalitäten vor Beginn der Therapie notwendig. Sollte Ihre finanzielle Situation dies zulassen, liegt der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht an Bewilligungen und Kontingente der Krankenversicherungen gebunden sind und die Therapie beim Versicherer nicht aktenkundig wird.
Auch wenn keine Indikation im Sinne einer Behandlungsbedürftigkeit nach ICD10/DSMV (Internationale Klassifikation der Krankheiten und Gesundheitsprobleme) vorliegt, kann Ihr Anliegen im Rahmen einer Beratung oder eines Coachings aufgegriffen werden, dessen Kosten selbst getragen werden müssen. Sie können selbst bestimmen, ob Sie nur eine oder wenige Sit-zungen als Anregung benötigen, oder ob eine längere Begleitung für Sie hilfreich wäre.
Die Abrechnung bei SelbstzahlerInnen erfolgt ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Praxis für Psychotherapie - Dr. med. Melanie Sauer - Bauerstraße 15 - 80796 München
Telefon: 089 37023260 - Email: kontakt(at)psychotherapie-drsauer.de
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